Das Sterbevierteljahr
Stand: Juli 2026 · Rechengrundlage: aktueller Rentenwert 42,52 EUR
In den ersten Monaten nach dem Tod eines Ehepartners wird die Witwen- oder Witwerrente nicht gekürzt, sondern in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Diese Zeit heißt Sterbevierteljahr. Sie soll den finanziellen Bruch abfedern, der entsteht, wenn ein Einkommen von einem Monat auf den anderen wegfällt.
Wie lange dauert das Sterbevierteljahr?
Das Gesetz ist hier präzise: Die erhöhte Rente wird gezahlt bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist (§67 Nr. 5 und 6 SGB VI). Der Sterbemonat selbst zählt also nicht mit.
Beispiel zur Dauer
Stirbt der Ehepartner im März, läuft das Sterbevierteljahr über April, Mai und Juni. Ab Juli gelten die normalen Regeln.
Wie hoch ist die Rente in dieser Zeit?
Für die ersten drei Kalendermonate beträgt der sogenannte Rentenartfaktor 1,0. Das bedeutet: Die Witwen- oder Witwerrente entspricht in dieser Zeit der vollen Rente, die der oder die Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte — und zwar unabhängig davon, ob es sich um die kleine oder die große Witwenrente handelt.
Erst danach greifen die dauerhaften Faktoren: 0,25 bei der kleinen und 0,55 bei der großen Witwenrente (§67 Nr. 5 und 6 SGB VI).
Beispiel zur Höhe
| Rente des Verstorbenen | 1.500,00 EUR |
| Sterbevierteljahr (Faktor 1,0) | 1.500,00 EUR |
| ab dem 4. Monat, große Witwenrente (Faktor 0,55) | 825,00 EUR |
Vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Einkommensanrechnung und ohne Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Keine Einkommensanrechnung in dieser Zeit
Normalerweise wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet, sobald es einen Freibetrag übersteigt. Im Sterbevierteljahr gilt das nicht: Das Gesetz schließt die Anrechnung aus, solange der Rentenartfaktor mindestens 1,0 beträgt (§97 Abs. 1 SGB VI).
In diesen ersten drei Kalendermonaten spielt es also keine Rolle, wie viel jemand verdient — die Rente wird ungekürzt gezahlt. Die Anrechnung beginnt erst danach. Der Betrag ab dem vierten Monat kann deshalb deutlich niedriger ausfallen als in den Monaten davor.
Für die eigene Planung ist deshalb der Betrag ab dem vierten Monat die aussagekräftige Zahl, nicht die erhöhte Anfangszahlung.
Was danach kommt
Ab dem vierten Kalendermonat gelten zwei Dinge gleichzeitig: der niedrigere Rentenartfaktor und die Einkommensanrechnung. Wie die Anrechnung im Einzelnen funktioniert — mit Freibetrag, Pauschalabzügen und dem 40-Prozent-Satz — ist auf der Seite Einkommensanrechnung Schritt für Schritt erklärt.